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Autofahrer benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Zulassung. Die Haft­pflicht zahlt bei einem selbst verschuldeten Unfall aber nur die Schäden des anderen. Es besteht aber natürlich die Möglichkeit durch den Abschluss einer Kaskoversicherung auch das eigene Fahrzeug zu versichern. Welche Versicherung und welcher Tarif für Sie in Frage kommt, sollten Sie mit einem Fachmann abstimmen. Ich berate Sie gerne.

Fahrern und Haltern von gewerblich genutzten LKWs ist der Abschluss einer gewerblichen LKW-Versicherung, auch Lieferwagen-Versicherung genannt, zu empfehlen.

Ob Sie eine LKW-Haftpflichtversicherung, Teil bzw. Vollkaskoversicherung oder eine Absicherung des Fahrers wünschen, der Versicherungsumfang lässt sich individuell wählen.

Auch für Motorradfahrer gilt: Wer am Straßenverkehr teilnehmen will, muss mindestens haftpflichtversichert sein, um gegen die Schadensansprüche Dritter abgesichert zu sein. Den Versicherungsschutz können Sie, wie auch bei der Auto-Versicherung, beliebig anpassen und durch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung erweitern.

Motorradfahrer sind bei Unfällen sehr großen Verletzungsgefahren ausgesetzt. Mit dem Fahrerschutz für Motorradfahrer sind die Personenschäden des Fahrers, die durch selbst bzw. teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte Schädiger oder durch Unfälle aufgrund höherer Gewalt entstanden sind versichert.

Zu den Entschädigungsleistungen gehören insbesondere:

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Leistungen für sonstige Folgeschäden (z. B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe)
  • Leistungen an Hinterbliebene (z. B. Witwen-/Waisenrente)

Hier können Sie bequem ausrechnen, wieviel eine Motorradversicherung kosten könnte. Sie wollen eine Versicherung abschließen? Melden Sie sich jederzeit bei mir!

Da Kleinkrafträder steuerbefreit sind und nicht zur Hauptuntersuchung müssen, besteht für sie keine Zulassungspflicht. Es muss jedoch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Danach bekommt der Halter das für den Straßenverkehr benötigte Versicherungskennzeichen.

Seit Sommer 2019 sind E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen. Das E-Scooter Gesetz trat am 15. Juni 2019 in Kraft und legt unter anderem die Versicherungspflicht für die elektrischen Roller fest. Wenn Sie mit Ihrem E-Scooter öffentliche Straßen benutzen wollen, ist eine passende Haftpflichtversicherung für E-Scooter verpflichtend.

Wer ein eigenes Segel- oder Motorboot besitzt, sollte in jedem Fall eine Bootshaftpflichtversicherung abschließen – auch wenn dies in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen, falls Sie während einer Bootstour eine dritte Person schädigen.

Passen Sie auf, wenn Sie im Ausland unterwegs sind. In Italien gelten höhere Mindestsummen für die Haftpflichtversicherung von Yachten: Fünf Millionen Euro für Personenschäden und eine Million Euro für Sachschäden sind hier Pflicht.

Eine Bootshaftpflichtversicherung ist beispielsweise für Italien- und Kroatienreisende Pflicht. Der Hafenmeister in Kroatien lässt Sie nicht anlegen, wenn Sie keine Versicherungsbestätigung für Ihr Boot haben.

Wenn Ihr Kfz mindestens 30 Jahre alt ist und sich im originalen Zustand befindet, besteht die Möglichkeit von besonderen Tarifen in der Kfz-Haftpflicht, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zu profitieren. Diese sind meist günstiger als normale Kfz-Versicherungen.

Wie für jedes andere Fahrzeug ist die Kfz-Versicherung auch für Wohnmobile notwendig. Eine Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, Kaskoversicherungen bieten umfassenderen Schutz. Eine Teilkasko deckt neben Glasschäden beispielsweise auch solche Schäden ab, die ein Einbrecher auf dem Campingplatz hinterlassen hat. Die Vollkasko schützt darüber hinaus vor selbstverursachten Schäden und Vandalismus. Zusatzversicherungen, wie z.B. eine Inhaltsversicherung sichern Sie gegen weitere Risiken ab. Unter Umständen lässt sich die Versicherung mit einem Schutzbrief ergänzen, der den Rücktransport eines nicht fahrtüchtigen Wohnmobils zurück in die Heimat übernimmt.

Bei einem guten Fahrrad lohnt sich der passende Versicherungsschutz. Ob nun ein gutes City Bike, ein Rennrad oder ein teures E-Bike: Eine Fahrrad-Vollkasko ersetzt Ihnen den Verlust, welcher Ihnen nach einem Diebstahl oder einer Beschädigung entstanden ist.

Eine Fahrradvollkaskoversicherung wird in verschiedenen Tarifvarianten mit unterschiedlichem Leistungsumfang angeboten, damit jeder Fahrradbesitzer den gewünschten Versicherungsschutz findet.

Eine Fahrradvollkaskoversicherung (Privat) für Fahrräder und Pedelecs/E-Bikes können Sie sich zum Beispiel sogar ganz schnell und einfach hier bei unserem Top-Partner Ammerländer Versicherung sichern: Klicken Sie hier für mehr Infos.
Für Gewerbetreibende könnte z.B. die Fahrradvollkaskoversicherung (Gewerbe) Sinn machen. Rufen Sie mich bei Fragen gerne an!

Ob im privaten Bereich oder im beruflichen. Es gibt zahlreiche Situationen, in denen man mit anderen aneinandergeraten kann. Ein Rechtsstreit ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch schnell teuer werden. Denn neben dem Honorar für den eigenen Anwalt und mögliche Gerichtskosten können diverse weitere Kosten anfallen.

Mit einer leistungsstarken Rechtsschutzversicherung sind Sie gut beraten – nicht nur in juristischer, sondern auch in finanzieller Hinsicht.

Fragen? Melden Sie sich jederzeit bei mir!

Als Eigentümer ist Ihr Gebäude einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Im Laufe der Zeit kann dieses aus verschiedensten Gründen beschädigt oder gar vollständig zerstört werden. Ob nun vergleichsweise kleine oder enorme Schäden an Ihrem Gebäude entstanden sind, sie sollten in jedem Fall gegen anfallende Kosten für Reparaturen oder Wiederaufbau abgesichert sein. Besonders durch die immer größere Zerstörungskraft von Unwetterschäden und weiter steigende Immobilienpreise, ist es unabdingbar auch eine Elementarversicherung einzuschließen.

Besonders das eigene Hab und Gut bedeutet jedem Menschen viel. Doch auch dieses kann schnell beschädigt oder entwendet werden. Ob durch Feuer, Wasserschäden, Überspannungsschäden (Blitzschlag) oder Einbruch/Diebstahl: Eine Hausratversicherung ist zwingend notwendig, um sich gegen die finanziellen Ausfälle einer möglichen Reparatur oder Neuanschaffung abzusichern. Hierbei zahlt die Versicherung den Betrag, den eine Wiederbeschaffung der Gegenstände aktuell kostet.

Eine Außenversicherung in der Hausratversicherung versichert Sie zudem vor Einbruchdiebstahl am Arbeitsplatz oder im Urlaub.

Eine Glasversicherung ist eine umfangreiche Ergänzung zur Hausratversicherung. Diese zahlt die entstandenen Kosten nur, wenn der Schaden durch eine der versicherten Gefahren verursacht wurde. Durch Leichtsinnigkeit oder ein Missgeschick kann schnell teures Glasmobiliar oder Fenster zerstört werden. Um auch in diesem Fall für einen Schadensfall gewappnet zu sein, empfiehlt es sich, zusätzlich zur Hausratversicherung noch eine Glasversicherung abzuschließen.

Ob privat oder im Unternehmen. Oft handelt es sich bei elektronischen Geräten (Handy, Laptop, TV, PC, Waschmaschine, Kühlgeräte) um die Wertvollsten. Eine Elektronikversicherung bietet finanziellen Schutz bei Wasserschäden, Blitzschlag oder auch Bedienungsfehler. Diese sichert Sie gegen die anfallenden Kosten durch Reparatur oder Wiederbeschaffung ab.

Die private Haftpflichtversicherung ist neben der Krankenversicherung die wichtigste Versicherung für Singles und Familien. Durch eine kleine Unachtsamkeit (z.B Verlust oder Sturz) können schnell Sachschäden, aber auch Vermögensverluste oder Personenschäden entstehen. Da Sie als Verursacher vor dem Gesetz in vollem Umfang für den Schaden haften, können diese im schlimmsten Fall existenzgefährdend sein.

Haftpflichtversicherungen sind nicht teuer. Über diesen Link können Sie zum Beispiel ausrechnen, welche Kosten für die Privat Haftpflicht von IDEAL anfallen könnten. Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei mir.

Als Tierhalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier gegenüber Dritten verursacht hat. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Sie gegen mögliche Schadensersatzforderungen geschützt. Vermögens-, Sach- und Personenschäden können prinzipiell durch die Tierhaftpflichtversicherung versichert werden.

Die Riester-Rente oder Zulagenrente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Sie wurde im Jahr 2002 ins Leben gerufen um die Rentenlücken, welche mit dem Eintritt in den Ruhestand bei vielen Menschen entstehen können, zu schließen. So soll durch regelmäßige Beitragszahlungen, begünstigt durch Steuervorteile sowie Grundzulage und Kinderzulage, neben der gesetzlichen Rentenversicherung sowie etwaigen Betriebsrenten, ein Vorsorgekapital für den Ruhestand aufgebaut werden.

Bei einer Familie mit zwei Kindern sind Zulagen bis zu 950,00 € pro Jahr möglich. Singles profitieren nicht nur von der Grundzulage, sondern insbesondere vom Steuervorteil.

Besonders Selbstständige müssen privat vorsorgen, um im Alter ihren gewohnten Lebensstandard halten zu können. Hier besteht die Möglichkeit in die vom Staat unterstützte Rürup Rente – auch als Basisrente bezeichnet –  einzuzahlen. Da Selbstständige nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist für diese eine private Vorsorge besonders wichtig. Aber auch für gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte kann dies durch die hohen Steuervorteile sinnvoll sein. Ob sich die Rürup Rente für ihre individuelle Situation empfiehlt, kann durch eine individuelle Beratung festgestellt werden. Kontaktieren Sie mich gerne!

Betriebliche Altersversorgung bezeichnet finanzielle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung, welche Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zusagen. Eine betriebliche Altersvorsorge sind für viele Arbeitnehmer und deren Angehörige eine sinnvolle Möglichkeit, Einbußen in die gesetzliche Rentenversicherung zu kompensieren.

Durch vermögenswirksame Leistungen können Arbeitnehmer vom Staat beim Vermögensaufbau unterstützt werden. Dies kann auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag geschehen. Die Leistungen sollen es Arbeitnehmern ermöglichen, Geld zur Seite zu legen und über mehrere Jahre zu sparen.

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatlich subventionierte Vermögensbildung für den privaten Wohnungsbau. Der Staat fördert Bürger, die mithilfe eines Bausparvertrags Kapital ansparen, indem dem Sparer einmal jährlich eine Prämie, zusätzlich zum Sparbetrag, gewährt wird.

Ab dem 01.01.2021 werden übrigens mehr Haushalte durch höhere Einkommensgrenzen gefördert!
Die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung steigt für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 Euro – das ist ein Plus von 36 Prozent. Für Verheiratete dagegen steigt der Grenzwert von 51.200 Euro auf 70.000 Euro. Der Fördersatz steigt also von 8,8 auf 10 Prozent. Die Grenze der förderfähigen Einzahlungen erhöht sich bei Alleinstehenden von 512 auf 700 Euro und steigt bei Verheirateten von 1.024 Euro auf 1.400 Euro.

Damit profitieren künftig mehr Personen von der staatlichen Förderung!

Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr ein Eigenheim für Ihre Familie gekauft oder gebaut haben, können Sie vom Baukindergeld profitieren.

Das Baukinder­geld ist ein staatlicher Zuschuss, welchen Sie nicht zurück­zahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Allein­erziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentums­wohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.

Beim Bayerischen Baukindergeld Plus gibt es pro Kind und Jahr zusätzlich 3.000 Euro Zuschuss.

Neben dem Baukindergeld Plus fördert der bayerische Freistaat alle, die seit mindestens einem Jahr in Bayern leben und dort eine Immobilie kaufen oder bauen möchten, mit der Eigenheimzulage. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro, der nicht wieder zurückgezahlt werden muss.

Ich als Immobiliendarlehensvermittler stehe Ihnen auch hierbei gerne zur Seite.

Mit Einführung der Pflege-Bahr im Jahr 2013 hat die Bundesregierung versucht eine Versicherung zu schaffen, die es allen Menschen ermöglicht privat vorzusorgen und sich für den Fall einer Pflegebedürftigkeit abzusichern.

Die Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte private Pflegeversicherung, die in Form einer Pflegetagegeldversicherung angeboten wird. Ziel ist es, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu ergänzen und so die Versorgungslücke zu schließen bzw. zu verkleinern.

Auch wenn viele Menschen – insbesondere junge – nicht daran denken, kann es schnell passieren: Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit können sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben. Die Ursachen der Berufsunfähigkeit kann viele Gründe haben, aber am Ende steht das gleiche Ergebnis: Das Einkommen fällt weg.

Das unterschätzte Risiko: Es wird mehr Menschen treffen als bisher gedacht und auf den Staat ist im Ernstfall kein Verlass!

Beinahe jeder zweite heute 20-Jährige wird bis zum Rentenbeginn mit 67 berufsunfähig. Häufigste Ursache für den Ausstieg aus dem Job sind mit einem Drittel seelische Erkrankungen wie Depressionen (auch als Burnout bezeichnet), gefolgt von organischen Krankheiten und Unfällen. Der richtige private Versicherungsschutz ist daher entscheidend, um im Fall einer Berufsunfähigkeit ein ausreichendes Einkommen zu haben. Schließen Sie eine BU Absicherung in jungen Jahren ab, wenn noch keine Krankheiten vorliegen, am besten schon ab dem 10. Lebensjahr, eine sogenannte Schüler BU, da die Prämien auch für die Zukunft besonders günstig sind.

Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert bestimmte Grundfähigkeiten wie Gehen und Stehen oder Sinne wie Sehen, Sprechen, Hören oder Fertigkeiten, die essenziell für den Alltag sind, ab. Verliert man eine dieser elementaren Fähigkeiten durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall für einen längeren Zeitraum, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente aus.

Eine Grundfähigkeitsversicherung ist besonders für Handwerker und Kraftfahrer geeignet, da für diese Berufe in der Regel die Beiträge für eine Berufsunfähigkeit sehr hoch sind, oder für jemanden, der wegen einer bestimmten Vorerkrankung keinen BU Schutz mehr bekommt.

Trotzdem sollte man – wenn es möglich ist – eine Berufsunfähigkeit vorziehen, da diese auch Krankheiten, wie z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall usw. absichert.

Die Riester-Rente oder Zulagenrente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Sie wurde im Jahr 2002 ins Leben gerufen um die Rentenlücken, welche mit dem Eintritt in den Ruhestand bei vielen Menschen entstehen können, zu schließen. So soll durch regelmäßige Beitragszahlungen, begünstigt durch Steuervorteile sowie Grundzulage und Kinderzulage, neben der gesetzlichen Rentenversicherung sowie etwaigen Betriebsrenten, ein Vorsorgekapital für den Ruhestand aufgebaut werden.

Bei einer Familie mit zwei Kindern sind Zulagen bis zu 950,00 € pro Jahr möglich. Singles profitieren nicht nur von der Grundzulage, sondern insbesondere vom Steuervorteil.

Besonders Selbstständige müssen privat vorsorgen, um im Alter ihren gewohnten Lebensstandard halten zu können. Hier besteht die Möglichkeit in die vom Staat unterstützte Rürup Rente – auch als Basisrente bezeichnet –  einzuzahlen. Da Selbstständige nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist für diese eine private Vorsorge besonders wichtig. Aber auch für gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte kann dies durch die hohen Steuervorteile sinnvoll sein. Ob sich die Rürup Rente für Ihre individuelle Situation empfiehlt, kann durch eine individuelle Beratung festgestellt werden.

Eine Dread-Disease-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer schweren Krankheit. Sie wird mitunter auch als Schwere-Krankheiten-Versicherung bezeichnet. Ursprünglich kommt diese Art des Versicherungsschutzes aus dem angelsächsischen Raum.

Die Einkommenssicherung wird von vielen Menschen in Deutschland immer noch vernachlässigt. Neben einer Berufsunfähigkeits- oder einer Risikolebensversicherung können Sie sich mit einer Dread-Disease-Versicherung schützen.

Denn Betroffene brauchen in dieser Situation Geld – und am besten viel auf einen Schlag. Besonders Selbstständige können damit im Fall der Fälle ihre laufenden Kosten überbrücken.

Ein Unfall ist schnell geschehen. Mehr als zwei Drittel aller Unfälle passieren im Haushalt und in der Freizeit. Dies kann schlimmstenfalls lebenslange gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Da Sie in diesem Fall nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind, ist zu einem Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu raten.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung deckt eine private Unfallversicherung auch dauerhafte Verletzungen infolge sportlicher Aktivitäten oder Hobbys rund um die Uhr und weltweit ab.

Rund zwei Millionen Beamte sind im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Alle haben eins gemeinsam: Sie benötigen zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft eine Dienstunfähigkeitsversicherung: Einerseits, damit das Einkommen gesichert ist und zudem auch für das Alter zur Sicherung des Lebensstandards.

Beamte sind nicht pflichtversichert in der GRV (Gesetzliche Rentenversicherung), sondern werden durch ihren Dienstherrn versorgt. Die Beamtenversorgung ist ein eigenständiges Alterssicherungssystem und umfasst sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die Zusatzversicherung bzw. die betriebliche Altersversorgung.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann insbesondere für junge Beamte sinnvoll sein. Allerdings nur dann, wenn sie die richtige Variante abschließen. Denn Staatsdiener werden offiziell nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, erhalten ein sogenanntes Ruhegehalt. Berufsanfänger haben allerdings erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und einer fünfjährigen Dienstzeit Anspruch darauf. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung unterstützt hier!

Beamte erhalten bei einer Dienstunfähigkeit jedoch nicht automatisch Geld aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung! Abhilfe schaffen kann die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel:

Wenn Sie von Ihrem Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft wurden, sind Sie nicht automatisch auch berufsunfähig. Dafür müssen Sie mindestens 50 % Ihrer beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können – so ist die Berufsunfähigkeit in den meisten Versicherungsverträgen geregelt. Eine solche Grenze gibt es für die Dienstunfähigkeit nicht. Beamte könnten theoretisch auch bei 80 % Leistungsfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden, sofern nicht absehbar ist, dass ihre Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann.

Ihre Lebensversicherung kommt zur Auszahlung, Sie erben eine beträchtliche Summe, Sie haben angespartes Vermögen auf diversen Konten oder zuhause unter’m Kissen, nur wohin jetzt damit?

Es ist klug Geld anzulegen – jedoch sollte man das richtig machen! Wer sein Geld bei den niedrigen Zinsen noch flexibel und sicher anlegen will, muss sich heutzutage etwas einfallen lassen, da ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto einfach zu wenig Verzinsung bietet.

Eine Rentenversicherung mit Einmalzahlung für den mittelfristigen und langfristigen Vermögensaufbau zur Altersvorsorge könnte hier der richtige Weg sein!

Einmalig zahlen, ein Leben lang profitieren: Kombinieren Sie die Vorteile einer Rentenversicherung mit individuellen Anlagemöglichkeiten – von sicherheitsorientiert (3 % – mehr Informationen hier) bis chancenorientiert (wenn Sie ein bisschen mehr Diridari übrig ham‘!).

Praktisch ist nämlich, dass Sie Kapital entnehmen können oder wiederholt flexibel Zuzahlungen leisten – und Sie bestimmen, wann Sie Ihre Auszahlung erhalten. Am Ende der Laufzeit haben Sie die Wahl zwischen Rente, Kapital oder einer Kombination aus beidem. Ihre lebenslange Rente wird nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Wenn Sie eine Kapitalzahlung wählen, wird nur die Hälfte der Erträge versteuert, sofern Ihr Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind. Abhängig vom gewählten Vorsorgekonzept können Ihre Hinterbliebenen im Todesfall eine Kapitalzahlung erhalten.

Wollen Sie mehr darüber erfahren? Melden Sie sich einfach unverbindlich bei mir!

Die IDEAL UniversalLife zum Beispiel bietet Ihnen viele Vorteile, inkl. der 3 % Verzinsung plus Treuebonus. Lesen Sie hier mehr darüber. Und hier können Sie ausrechnen, was am Ende für Sie ‚rausspringen könnte! Melden Sie sich bei Fragen gerne bei mir.

Falls Sie dauerhaft krank werden und deshalb nicht mehr arbeiten können, greift Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), sofern Sie eine haben. Die BU fängt den Wegfall des Gehalts auf. Doch auch, wenn es nicht ganz so schlimm gekommen ist, die Genesung aber länger dauert, wird es finanziell eng. Denn nach sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr weiter. Stattdessen gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld, das deutlich niedriger ausfällt als das Nettogehalt. Diese Einkommenslücke kann eine Krankentagegeld-Versicherung schließen.

Achtung: Leicht verwechseln kann man das Krankentagegeld auch mit dem Krankenhaustagegeld, das sich als zusätzliche Leistung bei Aufenthalten im Krankenhaus abschließen lässt.

 

Wenn Menschen in Ihrem nahen Umfeld finanziell von Ihnen abhängig sind, kann es passieren, dass diese im Fall Ihres Todes auch noch in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

In der Zeit der Trauer befreit eine Risikolebensversicherung die Hinterbliebenen oder etwaige Geschäftspartner somit zumindest von den finanziellen Sorgen. Eine Risikolebensversicherung kann im Ernstfall finanzielle Absicherung bieten und sollte von Ihnen in Betracht gezogen werden. Die Versicherungssumme sollte jedoch gut bedacht werden und kann individuell geplant werden.

Die Kapitallebensversicherung kombiniert den Hinterbliebenenschutz der Risikolebensversicherung mit einer besonderen Form der Altersvorsorge. Die Vertragssumme wird ausgeschüttet, wenn der Versicherte, wie bei der Risikolebensversicherung, während der Laufzeit stirbt, oder wenn er das Ende der Versicherungslaufzeit erlebt. Dies geschieht meist in Form einer Einmalzahlung oder in einer Monatlichen „Rente“. Dazu profitieren sie von steuerlichen Vorteilen. Aber auch aufgrund der unterschiedlichen Tarife der Anbieter sollten Sie sich professionellen Rat zur Seite holen.

Eine Pflegebedürftigkeit kann Sie und Ihre Angehörigen vor große organisatorische und finanzielle Herausforderungen stellen. Denn im Pflegefall können hohe monatliche Kosten entstehen – wobei eine Pflegepflichtversicherung häufig nur einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt. 

Nicht nur im Alter können Sie zu einem Pflegefall werden. Auch nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit können Sie von einer Pflegeversicherung profitieren. Sichern Sie sich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung die bestmögliche Lebensqualität, hohe Selbstbestimmtheit und größere finanzielle Freiräume.

Die Pflegeversicherung können Sie als Pflegetagegeld oder Pflegerente beantragen. Welche davon für Sie die beste Lösung ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch erörtern.

Eine tolle Pflegezusatzversicherung bietet z.B. die Allianz an. Über diesen Link erfahren Sie, was die Allianz Pflegezusatzversicherung Sie kosten würde. Und danach können Sie sie sogar abschließen, wenn Sie wollen! Gibt es Fragen? Dann melden Sie sich doch bei mir.

Aufgrund der in Deutschland geltenden Bestattungspflicht ist es verpflichtend einen Verstorbenen zu beerdigen. Hierfür kommen die Angehörigen auf. Um diesen die finanzielle Last zu nehmen, gibt es die Sterbegeldversicherung. Die Ausgaben für Sterbeurkunden, Erbschein, Grabstein, Trauerkarten und Blumenkränze summieren sich schnell zu mehreren Tausend Euro.

Damit diese Kosten gedeckt sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen bei den Kosten einer angemessenen und würdigen Bestattung.

Hier bei der IDEAL können Sie sich informieren, was ein sogenannter Todesfallschutz bringt.

Für alle „Babyboomer“ (also die zwischen 1950 und 1970 Geborenen) ist auch der Tarifrechner der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. interessant. Rechnen Sie in kostenlos und in wenigen Sekunden unverbindlich aus, welche Leistungen Sie erwarten können.

 

Da die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, sparen Verbraucher oft mit einer privaten Rentenversicherung Geld für das Alter an. Durch eine private Rentenversicherung sichern Sie sich lebenslange monatliche Renten, welche vom Versicherer ausgezahlt werden. Neben der Gewissheit, dass einem keine Altersarmut droht, bietet die private Rentenversicherung auch steuerliche Vorteile.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung garantiert. Darin liegt einer der größten Vorteile: Auch wenn es in der gesetzlichen Versicherung zu Kürzungen kommt, profitieren Sie als Privatversicherter weiterhin von dem Leistungsniveau, für das Sie sich bei Vertragsabschluss entschieden haben. Sie können Leistungen ganz nach Ihren Bedürfnissen aus einem großen Produktportfolio zusammenzustellen.

Die DKV zum Beispiel zeigt, dass es nicht viele Klicks braucht, um eine Zahnzusatzversicherung, Pflegezusatzversicherung oder Kurversicherung abzuschließen. Sie können sich hier über die Vorteile und Kosten der Angebote schlau machen und bei Interesse sogar abschließen. Wenn Sie lieber eine persönliche Beratung obendrauf wünschen, rufen Sie mich einfach an – ich bin für Sie da! 😉

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen soliden Basisschutz für den Krankheitsfall. Wenn Sie jedoch auf weitere Leistungen nicht verzichten wollen, wie etwa ein Einbettzimmer im Krankenhaus (siehe dazu weiter unten „Krankenhauszusatzversicherung“), die Behandlung durch den Chefarzt oder bei einem Heilpraktiker, dann sollten Sie eine private Krankenzusatzversicherung abschließen.

Eine der Versicherungen, die ich immer gerne empfehle, ist die Barmenia Krankenzusatzversicherung. Über den Link können Sie sich über die enthaltenen Leistungen informieren und sich sogar direkt online versichern lassen.

Auch die Nürnberger Versicherung hat sehr oft gute Lösungen, wie z.B. die Versicherung für Alternative Medizin. Hier können Sie schnell und einfach Ihren auf Sie angepassten Beitrag ausrechnen lassen.

Alternative Medizin, Brillenversicherung, Vorsorgeuntersuchungen – da fällt es einem schwer, sich zu entscheiden. Hier kann ein Budgettarif sehr praktisch sein, denn man bekommt mehrere Krankenzusatzversicherungen in einem Paket und man muss nicht einzelne getrennt abschließen. Sie werden z. B. nicht jedes Jahr eine neue Brille brauchen. So verbleibt Ihnen mehr Budget für andere Leistungen, das Sie individuell und flexibel einsetzen können. Und auch hier bietet die „Nürnberger Ambulante Zusatzversicherung Budget“ so etwas an. Hier können Sie bei Interesse schon einmal die Möglichkeiten und den Beitrag ausrechnen.

Rufen Sie mich an, wenn das etwas für Sie sein könnte!

Eine Krankenhauszusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Denn während diese zwar die notwendige medizinische Versorgung im Krankenhaus abdeckt, sind oft bestimmte Leistungen wie Einzelzimmer, Chefarztbehandlung oder alternative Therapien nicht inkludiert. Eine Zusatzversicherung bietet hier Abhilfe und ermöglicht es, sich bei einem Klinikaufenthalt auf das Wesentliche zu konzentrieren. Auch spezielle Leistungen wie Krankenhaustagegeld oder ambulante Operationen können abgedeckt werden. Allerdings unterscheiden sich die Tarife und Leistungen der verschiedenen Versicherungen stark. Ein Vergleich der Angebote ist daher unerlässlich.

Als erfahrener Versicherungsmakler kann ich Ihnen hierbei helfen und eine passgenaue Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse finden. 😊

Falls Sie neugierig sind, können Sie im Beitragsrechner der Nürnberger Versicherung Ihren Beitrag vorab kalkulieren lassen. Oder rufen Sie mich einfach direkt an und finden die richtige Lösung gemeinsam. 👍

 

 

Hochwertiger Zahnersatz ist teuer. Krankenkassen zahlen nur eine medizinische Grundversorgung. Vor hohen Kosten durch Implantate, Kronen oder Brücken schützt Sie eine private Zahnzusatzversicherung. Die Versicherung erstattet bis zu bestimmten Höchstgrenzen die Kosten für notwendigen Zahnersatz. Für Kinder und Jugendliche sind zudem Angebote sinnvoll, die auch für kieferorthopädische Behandlungen zahlen.

Die Barmenia oder die Allianz bieten zum Beispiel sehr gute Zahnzusatzversicherungen zum top Preis. Hier können Sie Ihren Versicherungsbeitrag bei der Barmenia kalkulieren. Dasselbe können Sie hier bei der Allianz.

Auch die Zahnzusatzversicherung der DKV bringt besonders gute Konditionen mit. Hier können Sie sich einmal reinklicken und alle vorhandenen Tarife begutachten. Da ist für jeden etwas dabei!

Und zu guter Letzt lege ich Ihnen auch den Beitragsrechner der Nürnberger Zahnzusatzversicherung ans Herz, da die Nürnberger generell für gute, individuell zugeschnittene Lösungen bekannt ist.

Bitte zögern Sie sich nicht, mich anzurufen, wenn Sie Fragen haben oder wir gemeinsam die für Sie passendste Versicherung heraussuchen sollen. Ich helfe gerne! 😊

Bitte zögern Sie sich nicht, mich anzurufen, wenn Sie Fragen zu den Positionen haben.

Beihilfe ist eine Geldleistung des Dienstherrn für seine Bediensteten im Rahmen der Fürsorgepflicht und ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge, die die Beamten aus den laufenden Bezügen finanzieren. Wie geht das?

  • Der Dienstherr beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheitsfall („individuelle Beihilfe“) oder
  • Der Dienstherr zahlt einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (Pauschal-Beihilfe)

Auch für Beamte und deren Familienangehörige mit (Haupt- oder Neben-) Wohnsitz in Deutschland gilt die Allgemeine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Die von der Beihilfe (eigenständiges Krankenfürsorgesystem) nicht getragenen Kosten müssen über eine (beihilfekonforme) Krankheitskostenversicherung abgedeckt werden. Hier handelt es sich um eine Pflichtversicherung.

Beihilfefähig sind die Aufwendungen für Krankheiten (ambulante, stationäre, zahnärztliche Heilbehandlungen), Rehabilitation, Pflegebedürftigkeit, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Schwangerschaften oder Geburten. In einzelnen Ländern gibt es jedoch Abweichungen in den Leistungen.

Ich berate Sie gerne!

Eine Zusatzversicherung für Brillenträger übernimmt die Kosten für Sehhilfen bis zum im Versicherungsvertrag festgelegten Höchstsatz. Da die gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile in der Regel bei Erwachsenen keine Leistungen mehr zu Brillen und Kontaktlinsen beisteuern, besteht für Fehlsichtige, die gesetzlich krankenversichert sind, die Möglichkeit über diese Form der Krankenzusatzversicherung zu verfügen. Denn diese erstattet die Kosten für Sehhilfen zu einem Großteil.

Zum Beispiel können Sie hier bei der Barmenia ganz einfach ausrechnen, was eine Zusatzversicherung „Sehen“ kosten könnte.

Die Nürnberger Versicherung hat auch viele gute Tarife, die ich meinen Kunden gerne empfehle. Ein Beispiel ist die Nürnberger Sehen und Hören Versicherung, deren Beitrag Sie hier online bei Interesse schon ausrechnen lassen können. Die Nürnberger erlaubt sehr individuelle Einstellungen, weshalb sie so beliebt ist. Sprechen Sie mich auch gerne darauf an! 😊

Das Krankentagegeld ist eine Zusatzversicherung für Angestellte, Freiberufler und Selbständige. So können Sie sich im Krankheitsfall mit einer solchen Versicherung gegen mögliche Einkommensausfälle absichern und so auch über die gesetzliche Lohnfortzahlung hinaus gegen Einkommensausfälle absichern.

Falls Sie auf einer Reise im Ausland erkranken oder verunfallen und über keinen passenden oder ausreichenden Krankenschutz verfügen, kann es passieren, dass Sie in diesem Fall einen Teil oder sogar sämtliche Behandlungskosten selbst bezahlen müssen. Selbst die Kosten für einen Krankenrücktransport, um sich in Deutschland angemessen medizinisch versorgen zu lassen, werden in der Regel von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet. Mit einer Auslandskrankenversicherung verfügen Reisende über einen leistungsstarken Krankenschutz, der vor teuren Arztrechnungen schützt.

Hier können Sie zum Beispiel ausrechnen, was eine gute Auslandskrankenversicherung bei der Barmenia kosten kann.

Oder schauen Sie mal bei der Nürnberger Auslandskrankenversicherung vorbei. Auch sie hat einen praktischen und leicht verständlichen Beitragsrechner, der ein für Sie zugeschnittenes Angebot „ausspuckt“. Bei Fragen können Sie mich jederzeit anrufen, ich freue mich! 😊

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Zusatzkrankenversicherung, die über das Unternehmen abgeschlossen wird. Mit dieser Krankenzusatzversicherung können Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes geschlossen werden. Sie besteht aus einem Bündel an privaten Zusatzversicherungen, die den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse ausbauen.

Bietet ein Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung an, steigert er die Attraktivität seines Unternehmens und stärkt die Mitarbeiterbindung.

Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, kann alle 18 Monate seine Krankenkasse wechseln. Das kann für Sie sehr interessant sein, denn die Kassen unterscheiden sich mittlerweile erheblich in ihren Beiträgen und freiwilligen Zusatzleistungen.

Durch die immer weiter steigende Zahl der Pflegebedürftigen, steigt auch die Nachfrage an Pflegeversicherungen. Aber nicht nur im Alter können Sie zu einem Pflegefall werden. Auch nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit können Sie von einer Pflegeversicherung profitieren. Es muss zwischen der sozialen Pflegeversicherung, die in Deutschland Teil der Sozialversicherung ist, und privaten Pflegeversicherungen unterschieden werden. Da die Pflegeversicherung in Deutschland verpflichtend ist, müssen Privatversicherte neben der privaten Krankenversicherung eine Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung vergleichbar.

Eine tolle Pflegezusatzversicherung bietet die Allianz an. Über diesen Link erfahren Sie, was Sie kosten würde.

Die Pflegezusatzversicherung von der DKV ist zum Beispiel auch ein besonderes „Schmankerl“. Sie bietet Ihnen viele Vorteile, da sie sich in individuelle Einzeltarife untergliedert. So können Sie aus der passendsten auswählen, wie z.B. die Pflegetagegeld- oder die Pflegekostenversicherung. Schauen Sie es sich einmal an – bei Bedarf können Sie die richtige direkt abschließen. Dabei werde ich als Ihr persönlicher Berater hinterlegt, um Sie im Falle eines Falles zu unterstützen.

Bei Fragen zum Abschluss rufen Sie mich einfach an, jederzeit.

Und haben Sie schon einmal von der Pflegerente gehört? Damit sichern Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen eines Pflegefalls ab. Hervorragende Konditionen bietet z.B. die IDEAL UniversalLife. Über den Link finden Sie eine einfach verständliche Beschreibung.

Mit Einführung der Pflege-Bahr im Jahr 2013 hat die Bundesregierung versucht eine Versicherung zu schaffen, die es allen Menschen ermöglicht, privat vorzusorgen und sich für den Fall einer Pflegebedürftigkeit abzusichern.

Die Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte private Pflegeversicherung, die in Form einer Pflegetagegeldversicherung angeboten wird. Ziel ist es, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu ergänzen und so die Versorgungslücke zu schließen bzw. zu verkleinern. 

Nicht nur Menschen widerfahren Unfälle und Krankheiten. Ebenso kann es Tiere erwischen. Und da die Kosten hier ebenfalls umfangreich sein können, ist es empfehlenswert, umfassend abgesichert zu sein.

Besonders beliebt sind Tierkrankenversicherungen für Hunde, Katzen und Pferde. Gerade für Pferde können Behandlungen von Verletzungen schnell teuer werden.

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Urlauber, die eine Reise kurzfristig und unerwartet nicht antreten können, vor den meist hohen Stornogebühren der Reiseveranstalter. Unter Umständen können diese Gebühren sogar den gesamten Reisepreis ausmachen. Das bedeutet, die gebuchte Reise muss in vollem Umfang bezahlt werden, obwohl sie nicht angetreten werden kann. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt in diesem Fall für Ihren Verlust auf.

Die Ergo hat’s zum Beispiel drauf: Im Ergo-Reise-Generator können Sie genau auswählen, was Sie versichern wollen – egal ob nur das Gepäck, für einen Reiserücktritt, Reiseabbruch oder gegen Krankheit. Auch nicht zu verachten ist die Zusatzoption „Covid-19“, mit der Sie Ihren Reiserücktritt gegen Covid-19 absichern können. Das Tool ist sehr einfach zu bedienen und leicht verständlich.

Haben Sie trotzdem Fragen? Dann wählen Sie meine Nummer oder melden Sie sich im Kontaktformular. Mit mir finden Sie perfekt auf Sie zugeschnittene Lösung 🙂

Eine Reisegepäckversicherung übernimmt Schadenskosten, wenn Ihr Reisegepäck während einer Reise abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird. Zumindest finanziellen Schaden kann die Versicherung kompensieren – im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Eine Reisegepäckversicherung kann einzeln oder in Verbindung mit anderen Reiseversicherungen, wie zum Beispiel einer Reiserücktrittversicherung oder Auslandskrankenversicherung, abgeschlossen werden.

Übrigens macht es auch Sinn, während einer Businessreise mit einer Reiserücktrittsversicherung vorzusorgen. Auch nicht zu verachten ist die Zusatzoption „Covid-19“, mit der Sie Ihren Reiserücktritt gegen Covid-19 absichern können. Im ERGO-Rechner beispielsweise können Sie genau Ihren Reisezeitraum eingeben und gezielt absichern. Schauen Sie es sich an!

Haben Sie trotzdem Fragen? Dann wählen Sie meine Nummer oder melden Sie sich im Kontaktformular. Mit mir finden Sie perfekt auf Sie zugeschnittene Lösung 🙂

Falls Sie auf einer Reise im Ausland erkranken oder verunfallen und über keinen passenden oder ausreichenden Krankenschutz verfügen, kann es passieren, dass Sie in diesem Fall einen Teil oder sogar sämtliche Behandlungskosten selbst bezahlen müssen. Selbst die Kosten für einen Krankenrücktransport, um sich in Deutschland angemessen medizinisch versorgen zu lassen, werden in der Regel von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet. Mit einer Auslandskrankenversicherung verfügen Reisende über einen leistungsstarken Krankenschutz, der vor teuren Arztrechnungen schützt.

Hier können Sie zum Beispiel ausrechnen, was eine gute Auslandskrankenversicherung kosten kann. Und wenn Sie Fragen haben, bin ich für Sie da.

Der Reiseschutzbrief kombiniert verschiedene Reiseversicherungen und damit mehrere Absicherungen in einem. Z.B. die Auslandskrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisehaftpflichtversicherung etc. Die einzelnen vertragsinhaltlichen Leistungen der Versicherungen sollten immer genau geprüft werden, damit keine Versicherungslücken entstehen.

Bei einer Camping Versicherung handelt es sich um eine Versicherung, mit der verschiedene Camping-Fahrzeuge und Camping-Ausrüstung versichert werden können. Besonders Schäden an Wohnwägen sollten durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt sein, da diese nicht in den Bereich einer herkömmlichen Kfz-Versicherung fallen. Die Camping Versicherung deckt unterschiedliche Risiken wie Feuerschäden, Explosionsschäden, Entwendung oder auch Schäden, die durch einen Unfall erfolgt sind, ab.

Wo wir schon dabei sind: Die ERGO hat z.B. eine ganz tolle Versicherung für Wohnmobile für Ihre geplante Reisezeit. Im verlinkten Generator geben Sie Ihre Daten ein und können sogar direkt abschließen. So schnell kann’s gehen! Dabei werde ich als Ihr persönlicher Berater hinterlegt, um Sie im Falle eines Falles zu unterstützen. Bei Fragen zum Abschluss rufen Sie mich einfach an, jederzeit.

Für einen längeren Aufenthalt außerhalb der EU ist eine passende Krankenversicherung eines der wichtigsten Themen der gesamten Reise. Da für die beliebte Reiseart meist die typischen Work-and-Travel-Länder wie Australien, Neuseeland oder Kanada besucht werden, können die Behandlungskosten häufig höher als gewohnt ausfallen. Das Problem dabei: Die gesetzlichen Kassen übernehmen in diesen Ländern grundsätzlich keine Kosten (das gilt prinzipiell für alle Länder außerhalb der EU und für Länder, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben).

Auch die privaten Kassen übernehmen teilweise nicht alle Kosten im Ausland. Eine Zusatzversicherung ist somit so gut wie unabdingbar.

Übrigens macht es auch Sinn, während einer Businessreise mit einer Reiserücktrittsversicherung vorzusorgen. Auch nicht zu verachten ist die Zusatzoption „Covid-19“, mit der Sie Ihren Reiserücktritt gegen Covid-19 absichern können. Im ERGO-Rechner z.B. können Sie genau Ihren Reisezeitraum eingeben und gezielt absichern. Haben Sie trotzdem Fragen? Dann wählen Sie meine Nummer oder melden Sie sich im Kontaktformular. Mit mir finden Sie perfekt auf Sie zugeschnittene Lösung 🙂

Natürlich ist es möglich ein Ferienhaus im Ausland im jeweiligen Land versichern zu lassen. Jedoch stellt sich dies in einem anderen Land und anderer Sprache oft als kompliziert heraus.

Es empfiehlt sich daher, eine Ferienhausversicherung nach deutschem Recht und in deutscher Sprache abzuschließen. Generell ist eine umfassende Ferienhausversicherung unverzichtbar.

Bei der Immobilienfinanzierung wird zwischen Darlehen mit laufender Tilgung und solchen mit Tilgungsaussetzung unterschieden. Während Sie ein klassisches Bankdarlehen während der Vertragslaufzeit tilgen, wird beim Bauspardarlehen zwischen der Ansparphase und der Zuteilungsphase unterschieden. Während der Ansparphase bauen sie lediglich Ihr Bausparguthaben auf und erhalten gegebenenfalls ein Vorausdarlehen, falls Sie das Geld sofort benötigen (in diesem Fall ist von einer Kombifinanzierung die Rede). Mit der Tilgung beginnen Sie erst in der Zuteilungsphase, wenn Sie das Bauspardarlehen in Anspruch genommen haben.

Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr ein Eigenheim für Ihre Familie gekauft oder gebaut haben, können Sie vom Baukindergeld profitieren.

Das Baukinder­geld ist ein staatlicher Zuschuss, welchen Sie nicht zurück­zahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Allein­erziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentums­wohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.

Bayerisches Baukindergeld Plus, Pro Kind und Jahr zusätzlich 3.000 Euro Zuschuss.

Neben dem Baukindergeld Plus fördert der bayerische Freistaat alle, die seit mindestens einem Jahr in Bayern leben und dort eine Immobilie kaufen oder bauen möchten, mit der Eigenheimzulage. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro, der nicht wieder zurückgezahlt werden muss.

Ich als Versicherungsmakler stehen Ihnen auch hierbei gerne zur Seite.

Schäden an oder durch Photovoltaikanlangen sind oftmals nicht mit einer einfachen Gebäudeversicherung abgedeckt. Diese Zusatzversicherung für Ihre Photovoltaikanlage schützt Sie vor eventuellen Kosten.

Die Schäden sind oft teuer, vor allem durch Sturm, Über­spannung und Feuer. Auch Schäden, welche von der Anlage auf das Haus übergreifen, können durch diese Zusatzversicherung abgesichert werden.

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle. Dies gilt auch, wenn Sie eine Fremdfirma für die Bauarbeiten eingesetzt haben. Um sich gegen die entstehenden Risiken abzusichern, ist der richtige Versicherungsschutz entscheidend. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten und bewahrt den Bauherrn so vor möglichen Schadensersatzansprüchen. Auch wenn Sie in bestimmten Fällen über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, ist meist der Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.

Gesetzlich ist grundsätzlich der Eigentümer dazu verpflichtet, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für andere ausgeht. So können Sie haftbar gemacht werden, wenn sich jemand auf Ihrem Grundstück verletzt oder einen Unfall hat. Diese Schäden können schnell teuer werden, wenn sich eine Person auf ihrem Grundstück schwer verletzt.

Ein Bausparvertrag ist eine Sparanlage, die der Anleger abschließt. Er wird hauptsächlich für die Finanzierung von Immobilien verwendet. Bausparverträge werden in Deutschland üblicherweise bei Kreditinstituten über eine vereinbarte Bausparsumme zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz abgeschlossen. Nach Abschluss eines Bausparvertrages durchläuft der Anleger drei Phasen, dessen Konditionen bereits zu Vertragsabschluss festgelegt werden. Die Höhe der Verzinsung des Sparguthabens, die Konditionen des Baudarlehens, Dauer der Kredittilgung, Tilgungsbeträge sowie die Mindestsparguthaben bei Zuteilung werden bei Vertragsunterzeichnung schriftlich fixiert. Als Versicherungsmakler stehe ich Ihnen auch beim Ausarbeiten eines Bausparvertrages zur Seite.

Nicht nur für den Erwerb, sondern auch für die Modernisierung Ihrer Immobilie gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Nicht jeder hat das nötige Budget für eine Modernisierung der Immobilie angespart. Das müssen Eigentümer aber auch nicht, denn es stehen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten offen, je nachdem, wie viel Geld er für die Instandhaltung oder -setzung seiner Immobilie in die Hand nehmen möchte.

Wenn Sie sich über einen Ratenkredit Geld leihen, zahlen Sie es anschließend über eine zuvor im Vertrag festgehaltene Laufzeit in festen Raten und zu gleichbleibenden Zinsen zurück. Dabei ist es immer möglich, das Geld früher als vereinbart zurückzuzahlen – dafür kann der Kreditgeber allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Als Versicherungsmakler stehe ich Ihnen auch beim Ausarbeiten eines Ratenkredites zur Seite.

Wenn Sie als Kreditnehmer mit Ihren laufenden Kreditkonditionen nicht zufrieden sind besteht die Möglichkeit der Umschuldung. Wird der laufende Kredit früher zurückzahlt, als mit der Bank ursprünglich vereinbart, spricht man von einer vorzeitigen Tilgung. Tut er das, indem er ein neues Darlehen aufnimmt, handelt es sich um eine Umschuldung. Eine Umschuldung ist also die Ablöse eines Kredites – oft auch mehrerer Kredite – mithilfe eines neuen Darlehens.
Auch als Versicherungsmakler stehe ich Ihnen bei der Ausarbeitung der besten Konditionen zur Verfügung.

Die Reisekrankenversicherungen für Senioren unterliegen teilweise anderen Versicherungsbedingungen als herkömmliche Auslandskrankenversicherungen. Eine Reisekrankenversicherung ist zu empfehlen, wenn die private und gesetzliche Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalten nicht automatisch und im gleichen Umfang greift. Ohne passenden Krankenschutz kann es passieren, dass Sie im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls einen Teil oder sogar sämtliche Behandlungskosten selbst bezahlen müssen. Mit einer Auslandskrankenversicherung verfügen Reisende über einen leistungsstarken Krankenschutz, der vor teuren Arztrechnungen schützt.

Hier können Sie zum Beispiel ausrechnen, was eine gute Auslandskrankenversicherung bei der Barmenia kosten kann.

Bei der ERGO zum Beispiel ist es besonders praktisch, dass man als Einzelperson und als Familie eine Reiseversicherung abschließen kann. Die sogenannte ReiseMed gibt es hier für Einzelpersonen und hier für Familien.

Oder schauen Sie mal bei der Nürnberger Auslandskrankenversicherung vorbei. Auch sie hat einen praktischen und leicht verständlichen Beitragsrechner, der ein für Sie zugeschnittenes Angebot „ausspuckt“.

Fragen? Dann bin ich – wie immer – der richtige Ansprechpartner. 😊

Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir.

Natürlich ist es möglich ein Ferienhaus im Ausland im jeweiligen Land versichern zu lassen. Jedoch stellt sich dies in einem anderen Land und anderer Sprache oft als kompliziert heraus. Es empfiehlt sich daher, eine Ferienhausversicherung nach deutschem Recht und in deutscher Sprache abzuschließen. Eine umfassende Ferienhausversicherung ist daher unverzichtbar.

Die private Haftpflichtversicherung ist neben der Krankenversicherung die wichtigste Versicherung. Auch für Senioren. Durch eine kleine Unachtsamkeit können schnell Sachschäden, aber auch Vermögensverluste oder Personenschäden entstehen. Da Sie als Verursacher  vor dem Gesetz in vollem Umfang für den Schaden haften, können diese im schlimmsten Fall existenzgefährdend sein.

Haftpflichtversicherungen sind nicht teuer. Über diesen Link können Sie zum Beispiel ausrechnen, welche Kosten für die Privat Haftpflicht von IDEAL anfallen könnten. Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei mir.

Als Tierhalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier gegenüber Dritten verursacht hat. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Sie gegen mögliche Schadensersatzforderungen geschützt. Vermögens-, Sach- und Personenschäden können prinzipiell durch die Tierhaftpflichtversicherung versichert werden.

Besonders das eigene Hab und Gut ist jedem Menschen viel. Doch auch dieses kann schnell beschädigt oder entwendet werden. Ob durch Feuer, Wasserschäden oder Einbruch/Diebstahl. Eine Hausratversicherung ist zwingend notwendig, um sich gegen die finanziellen Ausfälle einer möglichen Reparatur oder Neuanschaffung abzusichern. Hierbei zahlt die Versicherung den Betrag, den eine Wiederbeschaffung der Gegenstände aktuell kostet.

Eine Außenversicherung in der Hausratversicherung versichert Sie zudem vor Einbruchdiebstahl am Arbeitsplatz oder im Urlaub.

Als Eigentümer ist Ihr Gebäude einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Im Laufe der Zeit kann dieses aus verschiedensten Gründen beschädigt oder gar vollständig zerstört werden. Ob nun vergleichsweise kleine oder enorme Schäden an Ihrem Gebäude entstanden sind, sollten sie in jedem Fall gegen anfallende Kosten für Reparaturen oder Wiederaufbau abgesichert sein. Besonders durch die immer größere Zerstörungskraft von Unwetterschäden und die weiter steigende Immobilienpreise, ist es unabdingbar über eine leistungsstarke Gebäudeversicherung zu verfügen.

Ihre Lebensversicherung kommt zur Auszahlung, Sie erben eine beträchtliche Summe, Sie haben angespartes Vermögen auf diversen Konten oder zuhause im Schrank, nur wohin jetzt damit?

Es ist klug Geld anzulegen – jedoch sollte man das richtig machen! Wer sein Geld bei den niedrigen Zinsen noch flexibel und sicher anlegen will, muss sich heutzutage etwas einfallen lassen, da ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto einfach zu wenig Verzinsung bietet.

Eine Rentenversicherung mit Einmalzahlung für den mittelfristigen und langfristigen Vermögensaufbau zur Altersvorsorge könnte hier der richtige Weg sein!

Einmalig zahlen, ein Leben lang profitieren: Kombinieren Sie die Vorteile einer Rentenversicherung mit individuellen Anlagemöglichkeiten – von sicherheitsorientiert (3 % Verzinsung) bis chancenorientiert (wenn Sie ein bisschen mehr Diridari übrig ham‘!).

Praktisch ist nämlich, dass Sie Kapital entnehmen können oder wiederholt flexibel Zuzahlungen leisten – und Sie bestimmen, wann Sie Ihre Auszahlung erhalten. Am Ende der Laufzeit haben Sie die Wahl zwischen Rente, Kapital oder einer Kombination aus beidem. Ihre lebenslange Rente wird nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Wenn Sie eine Kapitalzahlung wählen, wird nur die Hälfte der Erträge versteuert, sofern Ihr Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind. Abhängig vom gewählten Vorsorgekonzept können Ihre Hinterbliebenen im Todesfall eine Kapitalzahlung erhalten.

Wollen Sie mehr darüber erfahren? Melden Sie sich einfach unverbindlich bei mir!

Die IDEAL UniversalLife zum Beispiel bietet Ihnen viele Vorteile, inkl. der 3 % Verzinsung plus Treuebonus. Lesen Sie hier mehr darüber. Und hier können Sie ausrechnen, was am Ende für Sie ‚rausspringen könnte!

Ob im privaten Bereich oder im beruflichen. Es gibt zahlreiche Situationen, in denen man mit anderen aneinandergeraten kann. Ein Rechtsstreit ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch schnell teuer werden. Denn neben dem Honorar für den eigenen Anwalt und mögliche Gerichtskosten können diverse weitere Kosten anfallen.

Mit einer leistungsstarken Rechtsschutzversicherung sind Sie gut beraten – nicht nur in juristischer, sondern auch in finanzieller Hinsicht.

Ein Unfall ist schnell geschehen. Mehr als zwei Drittel aller Unfälle passieren im Haushalt und in der Freizeit. Dies kann schlimmstenfalls lebenslange gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Da Sie in diesem Fall nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind, ist zu einem Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu raten.
Dieser Schutz steht Ihnen bei schwerwiegenden Unfällen finanziell zur Seite. Durch die Kapitalzahlung der in der Police vereinbarten Summe steht Ihnen der private Unfallschutz zur Seite und kann einen möglichen Lohnausfall oder teure Reha-Maßnahmen finanzieren. Auch bei Arbeitsunfällen können sie neben der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Unterstützung der privaten Vorsorge verlassen.

Ein Bausparvertrag ist eine Sparanlage, die der Anleger abschließt. Er wird hauptsächlich für die Finanzierung von Immobilien verwendet. Bausparverträge werden in Deutschland üblicherweise bei Kreditinstituten über eine vereinbarte Bausparsumme zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz abgeschlossen. Nach Abschluss eines Bausparvertrages durchläuft der Anleger drei Phasen, dessen Konditionen bereits zu Vertragsabschluss festgelegt werden. Die Höhe der Verzinsung des Sparguthabens, die Konditionen des Baudarlehens, Dauer der Kredittilgung, Tilgungsbeträge sowie die Mindestsparguthaben bei Zuteilung werden bei Vertragsunterzeichnung schriftlich fixiert.

Als Versicherungsmakler stehe ich Ihnen auch beim Ausarbeiten eines Bausparvertrages zur Seite.

61 % der Deutschen, die über 50 Jahre alt sind, besitzen heute Vermögen. Viele Senioren sparen ihr Geld nicht nur, sondern legen darauf wert, dieses gut anzulegen. Durch die niedrigen Zinsen ist das Sparbuch der Vergangenheit längst nicht mehr aktuell. Besonders Festgeldanlagen, Bundesschatzbriefe, Aktienpakete und Edelmetalle sind mittlerweile bevorzugt, um Geld sicher anzulegen.

Als Versicherungsmakler stehe ich Ihnen auch beim Ausarbeiten eines Bausparvertrages zur Seite.

Bei einem guten Fahrrad lohnt sich der passende Versicherungsschutz. Ob nun ein gutes City Bike, ein Rennrad oder ein teures E-Bike. Eine Fahrrad-Vollkasko ersetzt Ihnen den Verlust, welcher Ihnen nach einem Diebstahl oder einer Beschädigung entstanden ist.

Eine Fahrradvollkaskoversicherung wird in verschiedenen Tarifvarianten mit unterschiedlichem Leistungsumfang angeboten, damit jeder Fahrradbesitzer den gewünschten Versicherungsschutz findet.

Eine Fahrradvollkaskoversicherung (Privat) für Fahrräder und Pedelecs/E-Bikes können Sie sich zum Beispiel ganz schnell und einfach hier bei unserem Top-Partner Ammerländer Versicherung sichern: Klicken Sie hier für mehr Infos.
Für Gewerbetreibende könnte z.B. die Fahrradvollkaskoversicherung (Gewerbe) Sinn machen. Rufen Sie mich bei Fragen gerne an!

Eine Pflegebedürftigkeit kann Sie und Ihre Angehörigen vor große organisatorische und finanzielle Herausforderungen stellen. Denn im Pflegefall können hohe monatliche Kosten entstehen – wobei eine Pflegepflichtversicherung häufig nur einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt. 

Nicht nur im Alter können Sie zu einem Pflegefall werden. Auch nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit können Sie von einer Pflegeversicherung profitieren. Sichern Sie sich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung die bestmögliche Lebensqualität, hohe Selbstbestimmtheit und größere finanzielle Freiräume.

Die Pflegeversicherung können Sie als Pflegetagegeld od. Pflegerente beantragen. Welche davon für Sie die beste Lösung ist lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch erörtern.

Eine tolle Pflegezusatzversicherung bietet z.B. die Allianz an.  Über diesen Link erfahren Sie, was die Allianz Pflegezusatzversicherung Sie kosten würde. Und danach können Sie sie sogar abschließen, wenn Sie wollen! Gibt es Fragen? Dann melden Sie sich doch bei mir.

Aufgrund der in Deutschland geltenden Bestattungspflicht ist es verpflichtend einen Verstorbenen zu beerdigen. Hierfür kommen die Angehörigen auf. Um diesen die finanzielle Last zu nehmen, gibt es die Sterbegeldversicherung. Die Ausgaben für Sterbeurkunden, Erbschein, Grabstein, Trauerkarten und Blumenkränze summieren sich schnell zu mehreren Tausend Euro.

Damit diese Kosten gedeckt sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen bei den Kosten einer angemessenen und würdigen Bestattung.

Hier bei der IDEAL können Sie sich informieren, was ein sogenannter Todesfallschutz bringt. Sie schützen damit Ihre Familie und Angehörigen vor den finanziellen Folgen Ihrer Bestattung.

Für alle „Babyboomer“ (also die zwischen 1950 und 1970 Geborenen) ist auch der Tarifrechner der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. interessant. Rechnen Sie in kostenlos und in wenigen Sekunden unverbindlich aus, welche Leistungen Sie erwarten können.

Auch wenn viele Menschen – insbesondere junge – nicht daran denken, kann es schnell passieren, dass Sie durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit nicht mehr Ihren Beruf ausüben können. Die Ursachen der Berufsunfähigkeit kann viele Gründe haben, aber am Ende steht das gleiche Ergebnis: Das Einkommen fällt weg.

Das unterschätzte Risiko: Es wird mehr Menschen treffen als bisher gedacht und auf den Staat ist im Ernstfall kein Verlass! 

Beinahe jeder zweite heute 20-Jährige wird bis zum Rentenbeginn mit 67 berufsunfähig.

Häufigste Ursache für den Ausstieg aus dem Job sind mit einem Drittel seelische Erkrankungen wie Depressionen (auch als Burnout bezeichnet), gefolgt von organischen Krankheiten und Unfällen.

Der richtige private Versicherungsschutz ist daher entscheidend, um im Fall einer Berufsunfähigkeit ein ausreichendes Einkommen zu haben.

Schließen Sie eine BU Absicherung in jungen Jahren ab, wenn noch keine Krankheiten vorliegen, am besten schon ab dem 10 Lebensjahr, eine sogenannte Schüler BU, da die Prämien auch für die Zukunft besonders günstig sind.

Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert bestimmte Grundfähigkeiten wie Gehen und Stehen oder Sinne wie Sehen, Sprechen, Hören oder Fertigkeiten die essenziell für den Alltag sind, ab. Verliert man eine dieser elementaren Fähigkeiten durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall für einen längeren Zeitraum, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente aus.

Eine Grundfähigkeitsversicherung ist besonders für Handwerker und Kraftfahrer geeignet, da für diese Berufe in der Regel die Beiträge für eine Berufsunfähigkeit sehr hoch sind, oder für jemanden der wegen einer bestimmten Vorerkrankung keinen BU Schutz mehr bekommt.

Trotzdem sollte man, wenn es möglich ist eine Berufsunfähigkeit vorziehen, da diese auch Krankheiten, wie z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall usw. absichert.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen soliden Basisschutz für den Krankheitsfall. Wenn Sie jedoch auf weitere Leistungen nicht verzichten wollen, wie etwa ein Einbettzimmer im Krankenhaus, die Behandlung durch den Chefarzt oder bei einem Heilpraktiker, dann sollten Sie eine private Krankenzusatzversicherung abschließen.

Gerade für junge Menschen interessant. Da die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, sparen Verbraucher oft mit einer privaten Rentenversicherung Geld für das Alter an. Durch eine private Rentenversicherung sichern Sie sich lebenslange monatliche Renten, welche vom Versicherer ausgezahlt werden. Neben der Gewissheit, dass einem keine Altersarmut droht, bietet die private Rentenversicherung auch steuerliche Vorteil.

Ein Bausparvertrag ist eine Sparanlage, die der Anleger abschließt. Er wird hauptsächlich für die Finanzierung von Immobilien verwendet. Bausparverträge werden in Deutschland üblicherweise bei Kreditinstituten über eine vereinbarte Bausparsumme zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz abgeschlossen. Nach Abschluss eines Bausparvertrages durchläuft der Anleger drei Phasen, dessen Konditionen bereits zu Vertragsabschluss festgelegt werden. Die Höhe der Verzinsung des Sparguthabens, die Konditionen des Baudarlehens, Dauer der Kredittilgung, Tilgungsbeträge sowie die Mindestsparguthaben bei Zuteilung werden bei Vertragsunterzeichnung schriftlich fixiert.

Als Versicherungsmakler stehe ich Ihnen auch beim Ausarbeiten eines Bausparvertrages zur Seite.

Egal ob als optimale Absicherung gegen Krankheiten oder später eine Zahnspange vom Kieferorthopäden erforderlich sein sollte, der Kinderschutzbrief stellt eine wichtige Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz dar. Der Kinderschutzbrief bietet Eltern die Möglichkeit die Zukunftsgestaltung ihrer Kinder zu erleichtern. Er bündelt alle notwendigen Absicherungen, um Ihren Kindern eine sorgenfreie Zukunft zu geben: Unfallgefahr, Krankheit und Kapitalbildung.

Nicht selten verletzten sich Kinder. Ob beim Spielen oder Erkunden ihrer Umgebung. Verletzungen sind meist vorprogrammiert. Da die Mehrheit der Kinderunfälle in der Freizeit passieren und nicht wenn das Kind durch die gesetzliche Unfallversicherung z.B. im Kindergarten oder der Schule versichert ist, sollte man eine private Kinderunfallversicherung in Betracht ziehen.

Diese schützt Ihr Kind, wenn dieses dauerhaften Personenschaden erleidet und schützt die Eltern vor finanziellen Nöten.

Die private Haftpflichtversicherung ist neben der Krankenversicherung die wichtigste Versicherung für Singles und Familien. Durch eine kleine Unachtsamkeit können schnell Sachschäden, aber auch Vermögensverluste oder Personenschäden entstehen. Da Sie als Verursacher vor dem Gesetz in vollem Umfang für den Schaden haften, können diese im schlimmsten Fall Existenz gefährdend sein.

Für einen längeren Aufenthalt außerhalb der EU ist eine passende Krankenversicherung eines der wichtigsten Themen der gesamten Reise. Da für die beliebte Reiseart meist die typischen Work-and-Travel-Länder wie Australien, Neuseeland oder Kanada besucht werden, können die Behandlungskosten häufig höher als gewohnt ausfallen. Das Problem dabei: Die gesetzlichen Kassen übernehmen in diesen Ländern grundsätzlich keine Kosten (das gilt prinzipiell für alle Länder außerhalb der EU und für Länder, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben).

Auch die privaten Kassen übernehmen teilweise nicht alle Kosten im Ausland. Eine Zusatzversicherung ist somit so gut wie unabdingbar.

Häufig haben Musikinstrumente neben dem ideellen Wert, auch einen hohen materiellen Wert. Ob nun der Wert für das teure Sammlerstück ersetzt werden muss oder Sie ein Ersatzinstrument brauchen, eine Musikinstrumentenversicherung kann sich schnell lohnen.

Oft ist das Unternehmen stark auf die Person des Geschäftsführers ausgerichtet. Besonders wenn dieser als Geschäftsführer und Firmeninhaber in Personalunion fungiert. Ein persönlicher Versicherungsschutz im Sinne des Betriebes, aber auch für sich selbst und für Angehörige ist unabdingbar.

Nicht nur zum Schutz vor dem Ausfall des Betriebs, oder der persönlichen Absicherung sollte ein Geschäftsführer über einen guten Versicherungsschutz verfügen. Besonders im Zusammenhang mit Haftungsrisiken durch die Funktion als Geschäftsführer, ist ein guter Versicherungsschutz notwendig.

D & O Versicherungen, also Directors-and-Officers-Versicherungen, sind Vermögenshaftpflichtversicherungen, die ein Unternehmen für seine leitenden Angestellten abschließt. Trotz Fachkompetenzen und Erfahrung kann es immer wieder zu Fehlentscheidungen kommen, durch die es zu Schadensersatzforderungen kommen kann. Aus diesem Grunde sollten nicht nur Entscheidungsträger von Großkonzernen, sondern auch Geschäftsführer und leitende Angestellte kleinerer und mittelständiger Unternehmen nicht auf einen umfangreichen Versicherungsschutz verzichten.

Noch mehr als Privatpersonen, sollten Unternehmen über einen umfangreichen Versicherungsschutz gegen mögliche Kosten, die aus einem Rechtsstreit resultieren können, verfügen. Gerade wenn es notwendig ist Ihre Rechtsinteressen vor mehreren Instanzen durchzusetzen, können die Kosten schnell die unternehmerische Tätigkeit beeinflussen. Eine Rechtsschutzversicherung kann sowohl von einer Einzelperson zum Schutz Ihrer unternehmerischen Tätigkeiten, als auch für den gesamten Betrieb abgeschlossen werden.

Die Firmenvertragsrechtsschutz wird von einigen Versicherern als Ergänzung zur konventionellen Firmenrechtsschutz angeboten.

Schnell können Streitigkeiten mit zahlungsunwilligen Kunden entstehen. Auch rechtliche Konflikte mit Zulieferern gehören zum Geschäftsalltag von Selbstständigen und Unternehmern.

Häufig reicht der einfache Rechtsschutz in Vertragsstreitigkeiten nicht aus, weshalb eine zusätzliche Firmenvertragsrechtsschutz als Ergänzung zur Rechtsschutzversicherung viel wert sein kann.

Gerade für Gründer, Unternehmer und Freiberufler, welche grundsätzlich mit ihrem Gesamtvermögen haften, ist die Betriebshaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden. Es kann nie ausgeschlossen werden, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen Ihrer Tätigkeit einen anderen Menschen verletzen oder dessen Eigentum beschädigen. Gerade der Aspekt der Haftung macht eine Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmer zwingend notwendig.

Eine Maschinenversicherung sichert meist allgemein die häufigsten und risikoreichsten Schäden an den verschiedenen Maschinen und Großgeräten ab. Häufig stellen diese einen Wert in Millionenhöhe auf der Aktivseite der Bilanz von Unternehmen dar. Aber nicht nur die direkten Kosten durch Reparatur oder Ersetzung der Maschinen sollte durch einen leistungsstarken Versicherer abgesichert werden. Auch die, aus den Ausfällen von Maschinen resultierende Störung von Betriebsabläufen und mögliche Produktionsausfälle, sollten durch eine umfangreiche Versicherung abgesichert sein. Hier empfiehlt sich besonders eine Ertragsausfallversicherung. In welchem Maßstab Sie beide miteinander kombinieren können und sollten, kann ich Ihnen gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch erläutern.

Eine Inhaltsversicherung sichert Ihre gesamte kaufmännische Betriebseinrichtung ab. Häufig stellen Einrichtung, Waren, Lagerbestände und weiteres teures Equipment einen Großteil Ihres Betriebsvermögens dar. Durch eine Inhaltsversicherung sichern Sie sich gegen Feuer, Wasserschäden, Stürme und Einbruch ab.

Wenn Sie Güter selbst befördern oder durch andere befördern lassen, sind die Transportgüter auf dem Weg zum Empfänger unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt. Ob die Schäden beim Transport oder bei der Verladung entstehen, meist stellen die finanziellen Folgen ein enormes Risiko für Ihren Betrieb dar. Daher ist Ihnen, wenn sie auf den Transport von Gütern angewiesen sind, eine Transportversicherung dringend anzuraten.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung tritt ein, wenn durch Schäden der Betriebsablauf Ihres Unternehmens unterbrochen wird oder ganz ausfällt. Dies kann immense finanzielle Schäden verursachen und nicht selten die Existenz des Betriebes gefährden. Neben den beschädigten oder zerstörten Sachwerten, muss nicht nur der Gewinn, sondern auch die dadurch entstandenen Opportunitätskosten ausgeglichen werden. Auch die durch den noch laufenden Betrieb entstanden Kosten können durch einen leistungsstarken Versicherer abgedeckt werden.

Damit diese finanziellen Risiken nicht Ihre Existenz gefährden ist eine Existenz bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung jedem Unternehmer zu empfehlen.

Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, können schnell von behördlich angeordneten Betriebsschließen betroffen sein. Das Risiko, dass Krankheitserreger in Ihren Betrieb eingeschleppt werden, lässt sich nicht vollständig verhindern. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen produzierenden Betrieb führen oder einen solchen, der mit Lebensmitteln handelt, sie verpackt oder weiterverarbeitet: Betriebsschließungen können Sie schnell treffen. Auch die Gastronomie als letzter Leistungsträger kann sich vom Risiko, dass Krankheitserreger den Weg in den Betrieb finden, nicht freisprechen.

Somit sollten Sie über eine umfangreiche Betriebsschließungsversicherung verfügen.

Eine Praxisausfallversicherung betrifft vor allem Menschen mit freiberuflicher Tätigkeit. Meist handelt es sich hierbei um Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker und Heilpraktiker. Sollten Sie ihre Praxis bzw. Kanzlei aufgrund eines Unfalles oder durch schwere Krankheiten schließen müssen, entstehen Ihnen Ausfälle in Ihrem Einkommen. Damit laufende Kosten wie Miete, Personal und weitere Fixkosten gedeckt werden und Ihre berufliche Existenz nicht gefährdet wird, sollten Sie über eine Praxisausfallversicherung verfügen.

Als Bauunternehmer tragen Sie das Risiko und die Gefahr für Beschädigungen oder Zerstörungen des Bauobjektes. Bis zur Abnahme durch den Bauherrn können die unterschiedlichsten Schäden ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen und Ihre Existenz als Unternehmer gefährden. Eine Bauleistungsversicherung bietet für diesen Zeitraum Versicherungsschutz.

Als Architekt oder Bauingenieur besteht trotz größter Sorgfalt immer die Gefahr, dass es zu Schäden durch Planungs-, Beratungs- oder Berechnungsfehler kommen kann. So können Schadensansprüche Dritter entstehen, gegen die Sie sich durch eine umfangreiche Berufshaftpflichtversicherung absichern sollten.

Betriebliche Altersversorgung bezeichnet finanzielle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung, welche Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zusagen. Eine betriebliche Altersvorsorge sind für viele Arbeitnehmer und deren Angehörige eine sinnvolle Möglichkeit, Einbußen in die gesetzliche Rentenversicherung zu kompensieren.

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Zusatzkrankenversicherung, die über das Unternehmen abgeschlossen wird. Mit dieser Krankenzusatzversicherung können Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes geschlossen werden. Sie besteht aus einem Bündel an privaten Zusatzversicherungen, die den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse ausbauen. Bietet ein Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung an, steigert er die Attraktivität seines Unternehmens und stärkt die Mitarbeiterbindung.

Oft handelt es sich bei elektronischen Geräten um die wertvollsten in einem Betrieb. Eine Elektronikversicherung bietet finanziellen Schutz bei Wasserschäden, Blitzschlag oder auch Bedienungsfehlern. Diese sichert Sie nicht nur gegen die anfallenden Kosten durch Reparatur oder Ersetzung ab, sondern auch gegen die indirekt durch die Zerstörung anfallenden Kosten.

Als Landwirt unterliegen Sie einem enormen Risikopotential. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen kleinen Hof oder einen großen Landwirtschaftsbetrieb führen. Eine umfassende Absicherung ist Ihnen in beiden Fällen zu empfehlen.

Ein Optimaler Versicherungsschutz für Landwirte ist nur durch eine Kombination aus verschiedenen Versicherungen gewährleistet. Ob nun Betriebshaftpflichtversicherung, Maschinenversicherung, Tierversicherungen oder Inhaltsversicherung. Sie sollten sich in jedem Fall umfangreich zur Auswahl und Erstellung Ihres Versicherungsportfolios informieren und beraten lassen.

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Impressum

 

Angaben gemäß § 5 TMG

Richard Märkl
Pfarrer-Reindl-Str.8a
84048 Mainburg

Kontakt

Tel: 08751-3743
Fax: 08751-844493
Mobil: 0171-7726805
E-Mail: hallo@richard-maerkl.de

Tätigkeitsart

Gemeldet bei der IHK für München und Oberbayern als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Gemeldet bei der IHK für München und Oberbayern als Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung.
Sonstige Tätigkeiten: Bausparen, Kredite

Beratungsangebot

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem
Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt
sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem  Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte
oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

Information des Anlegers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden: Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-Z9XZ-2BB5H-23
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehnsvermittlung: D-W-155-NNJT-64
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung nach § 34c GewO wurde am 01.06.2008 durch Ordnungsamt Mainburg erteilt.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

Richard Märkl
Pfarrer-Reindl-Str.8a
84048 Mainburg

Anschriften der Schlichtungsstellen

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeteiligung via EU
https://webgate.ec.europa.eu/odr

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

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Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Quelle: e-recht24.de

Datenschutz­erklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Analyse-Tools und Tools von Dritt­anbietern

Beim Besuch dieser Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit sogenannten Analyseprogrammen.

Detaillierte Informationen zu diesen Analyseprogrammen finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.

2. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Richard Märkl
Pfarrer-Reindl-Straße 8a
84048 Mainburg

Telefon: +49(0)1717726805
E-Mail: hallo@richard-maerkl.de

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Hinweis zur Datenweitergabe in die USA

Auf unserer Webseite sind unter anderem Tools von Unternehmen mit Sitz in den USA eingebunden. Wenn diese Tools aktiv sind, können Ihre personenbezogenen Daten an die US-Server der jeweiligen Unternehmen weitergegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass die USA kein sicherer Drittstaat im Sinne des EU-Datenschutzrechts sind. US-Unternehmen sind dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden herauszugeben, ohne dass Sie als Betroffener hiergegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behörden (z.B. Geheimdienste) Ihre auf US-Servern befindlichen Daten zu Überwachungszwecken verarbeiten, auswerten und dauerhaft speichern. Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeiten keinen Einfluss.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Löschung und Berichtigung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Widerspruch gegen Werbe-E-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

3. Datenerfassung auf dieser Website

Cookies

Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Textdateien und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt.

Teilweise können auch Cookies von Drittunternehmen auf Ihrem Endgerät gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite betreten (Third-Party-Cookies). Diese ermöglichen uns oder Ihnen die Nutzung bestimmter Dienstleistungen des Drittunternehmens (z.B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen).

Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte Websitefunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z.B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige von Videos). Andere Cookies dienen dazu, das Nutzerverhalten auszuwerten oder Werbung anzuzeigen.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs (notwendige Cookies) oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (funktionale Cookies, z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der Website (z.B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies abgefragt wurde, erfolgt die Speicherung der betreffenden Cookies ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Soweit Cookies von Drittunternehmen oder zu Analysezwecken eingesetzt werden, werden wir Sie hierüber im Rahmen dieser Datenschutzerklärung gesondert informieren und ggf. eine Einwilligung abfragen.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

4. Soziale Medien

Facebook Plugins (Like & Share-Button)

Auf dieser Website sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook integriert. Anbieter dieses Dienstes ist die Facebook Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland. Die erfassten Daten werden nach Aussage von Facebook jedoch auch in die USA und in andere Drittländer übertragen.

Die Facebook Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem „Like-Button“ („Gefällt mir“) auf dieser Website. Eine Übersicht über die Facebook Plugins finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE.

Wenn Sie diese Website besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse diese Website besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte dieser Website auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch dieser Website Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter: https://de-de.facebook.com/privacy/explanation.

Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch dieser Website Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

Die Verwendung der Facebook Plugins erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer möglichst umfangreichen Sichtbarkeit in den Sozialen Medien. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

5. Plugins und Tools

Google Analytics (unter „Punkt 5. Plugins und Tools“)

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Website Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();“ erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten.


Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA Übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.


Auch können Sie die Erfassung durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert: Link


Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw. unter https://www.google.de/intl/de/policies/

Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Google Maps

Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP-Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

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Quelle: eRecht24